Der Dawes-Plan vom 16. August 1924 regelte die Reparationszahlungen Deutschlands an die Siegermächte des Ersten Weltkrieges. Diese sollten sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Weimarer Republik orientieren. Zugleich wurde eine internationale Anleihe aufgelegt, auf deren Basisdeckung Kredite an die deutsche Wirtschaft vergeben werden konnten.